"Scheidung und Hausverkauf - Eigentum richtig verkaufen" — Oliver Wolf, CwC Immobilien

Haus verkaufen im Scheidungsfall – worauf ist beim Hausverkauf bei Trennung zu achten?

Je nach persönlichen Umständen gibt es beim Verkauf eines Hauses bei Trennung viele Fragen zu klären. Vorab ein kurzer Überblick:

  • Raten weiter zahlen, denn die Bank interessiert es erst mal nicht, ob eine Trennung im Gange ist, wenn beide den Kreditvertrag unterschrieben haben.
  • Da die Auflösung / Ablösung des Kredits je nach Umständen unvorteilhaft sein kann, versuchen, sich mit der Bank zu einigen, dass einer aus der Haftung entlassen wird und der andere den ganzen Kreditvertrag übernimmt.
  • Verkehrswert der Immobilie professionell ermitteln lassen, dies wird sicherlich bei Verkauf des Hauses an Dritte oder den Ex-Partner benötigt.
  • Kompromissbereit sein, da die sture Abwicklung ausschließlich über Dritte und Gerichte oftmals für beide Partner tendenziell unvorteilhafter ist.
Oliver Wolf CwC Immobilien

Oliver Wolf, Dipl.Ing.(FH)

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Hausverkauf im Scheidungsfall

Im folgenden eine kleine Auswahl an Fragen, die häufig zum Thema Hausverkauf bei Trennung gestellt werden

„Scheidung Hausverkauf erzwingen“

Erst nach dem Trennungsjahr, spätestens aber nach der Scheidung, kann jeder Ehegatte den Verkauf des Hauses verlangen. Sind beide Ehepartner Miteigentümer, kann das Haus nur verkauft werden, wenn beide zustimmen.

„Mann will Haus verkaufen Frau nicht“

Kann der Ehepartner das Haus gegen meinen Willen verkaufen? Nein, denn Ehepartner, die in Trennung leben, haben beide zu gleichen Teilen Anspruch auf das gemeinsame Haus. Es kann also nur mit der Zustimmung beider Seiten verkauft werden.

„Hausverkauf ohne Zustimmung des Miteigentümers“

Das ist nicht möglich, aber laut OLG Hamm wäre in bestimmten Situationen Schadensersatz denkbar, nämlich dann, wenn die Zustimmung verweigert wurde, um den Partner zu ärgern oder ihm zu schaden. Im vorliegenden Fall wurde dies übrigens verneint. (OLG Hamm, Beschluss v. 29.09.2011, Az.: II-4 WF 20/11)

„Hausverkauf nach Trennung nicht verheiratet“

Bei Trennung von Unverheirateten gibt es zum Thema keine besonderen Regelungen. Für während des Zusammenlebens erworbene Dinge müsste geprüft werden, wessen Eigentum sie sind. Sind beide Eigentümer, muss nötigenfalls gerichtlich geklärt werden, wie zu verfahren ist.

„Haus umschreiben lassen bei Trennung“

Es entstehen Kosten unabhängig davon, ob das Haus vor oder bei einer Scheidung überschrieben wird. Das Haus zu verschenken verursacht Kosten bei der Grunderwerbsteuer (Änderung des Eigentümers) und ggf. bei der Kredit gebenden Bank und gegenüber dem Partner, von dem man sich trennt.

„Klage auf Zustimmung zum Hausverkauf“ / „Zustimmung Hausverkauf einklagen“

Der Streitwert einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zum Hausverkauf beträgt üblicherweise 20 Prozent des Verkaufspreises.

„Trennungsunterhalt Hausverkauf“

Der Erlös aus dem Hausverkauf stellt Vermögen dar. Daraus erzielte Kapitalerträge sind für Trennungsunterhalt anzurechnen. Ein Verbrauch (also Verwertung des Verkaufserlöses) kommt bei nachehelichen Unterhalt aber nur dann in Betracht, wenn er nicht unwirtschaftlich ist. Ein Verbrauch wird üblicherweise von den Gerichten nicht verlangt.

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Kontaktieren Sie uns, um den Verkauf Ihres Hauses bei Trennung zu besprechen. Wir bieten eine Abwicklung aus einer Hand

Weiter oben haben wir einige Fragestellungen rund um den Verkauf eines Hauses oder einer anderen Immobilie im Scheidungsfall angesprochen.

Dies ist zweifellos weder vollständig noch individuell auf Ihre Situation zugeschnitten.

Kontaktieren Sie uns, um zu besprechen, ob und wie wir Ihnen wirkungsvoll bei der optimalen Abwicklung und Verwertung Ihrer Immobilie im Rahmen einer Scheidung helfen können.

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