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Halbes Bestellerprinzip jetzt auch bei Immobilienverkauf

Nach der Einführung des Bestellerprinzips bei Vermietung 2015 hat der Bundestag nun gestern, am 14. Mai 2020, beschlossen, auch bei Immobilienverkauf den Immobilienanbieter, in diesem Fall also den Verkäufer, an den Maklerkosten zu beteiligen, wenn auch nur zur Häfte. Zum Gesetz wird dieser Beschluss voraussichtlich in sechs Monaten, spätestens Anfang 2021.

Die neue Regelung sieht vor, dass sich Verkäufer und Käufer die Maklerkosten hälftig teilen. Dabei soll der Käufer erst dann seine Hälfte zahlen müssen, wenn ihm der Verkäufer oder der Makler nachweist, dass die andere Hälfte der Maklerkosten bereits vom Verkäufer an den Makler geflossen ist.

Andere Gesetzesvorschläge zu diesem Thema von Grünen und AfD wurden vom Bundestag abgelehnt.

Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, eine Immobilie zu verkaufen, empfiehlt es sich, dies noch in diesem Jahr anzugehen, bevor das neue Gesetz in Kraft tritt.

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