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Das Bestellerprinzip oder: Wer bestellt, der bezahlt

Wer bestellt, der bezahlt! Das klingt gut und vernünftig. Doch ist das ein Sprichwort, eine Lebensweisheit oder gar ein rechtlicher Grundsatz? Es lässt sich jedenfalls auf verschiedene Lebensbereiche anwenden. Etwa bei einer Internetbestellung. Oder beim Restaurantbesuch, wenn einer für mehrere bestellt, etwa der Herr für die Dame. Nun wird der Kellner davon ausgehen, daß der Besteller auch derjenige ist, der später bezahlt, und ihm die Rechnung vorlegen. So weit, so gut.

Deutlich mehr Gewicht hat dieser Spruch nun in einem ganz anderem Zusammmenhang. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD von Ende 2013 heisst es wörtlich: „Vermieter und Mieter sollen weiter als Auftraggeber auftreten können. Dabei gilt das marktwirtschaftliche Prinzip: wer bestellt, der bezahlt“. Dabei wurde auch noch ein ganz neuer Begriff geboren: Bestellerprinzip.

Bestellerprinzip ab 1. Juni 2015

Bei dem neu geschaffenen Begriff „Bestellerprinzip“ geht es um die Provision für Immobilienmakler. Der Makler soll von demjenigen bezahlt werden, der den Makler beauftragt, also bestellt hat. Sprich, „Wer bestellt, der bezahlt“. Das Bestellerprinzip wurde im Rahmen des Mietrechtsnovellierungsgesetzes umgesetzt und tritt größtenteils am 1. Juni 2015 in Kraft. Ab dann dürfen Immobilienmakler vom Wohnungssuchenden keine Provision verlangen, es sei denn, der Makler sucht ausschließlich für den Wohnungssuchenden eine Wohnung und es kommt ein Mietvertrag zustande. Es bekommt derjenige die Rechnung des Immobilienmaklers, der den Makler beauftragt hat.

Folgen des Bestellerprinzips

Es ist noch zu früh, um komplett abzusehen, welche Folgen das sogenante Bestellerprinzip haben wird. Für selbsternannte Makler, die sich schnellen Reichtum versprochen haben, wird es sich vermutlich negativ auswirken. Ebenso für alte Bekannte, die bei jedem Wohnungswechsel des befreundeten Vermieters als „Makler“ in Erscheinung treten, die Provision kassieren und anschliessend einen Teilbetrag als verdeckte „Kick-Back“-Zahlung an den Vermieter zurückzahlen. Solchen „Maklern“ wird niemand eine Träne nachweinen.

Inwieweit die Mieten steigen werden, bleibt abzuwarten. Es ist aber anzunehmen, dass die Maklerprovision, wie andere Investitionen des Vermieters auch, letztlich auf die Miete umgelegt werden. Aus Mietersicht kann dies insofern attraktiv sein, als dies einem Darlehen gleichkommt, ohne Schufa-Einträge zu verursachen. Kleine Beträge über mehrere Jahre zu zahlen, dürfte für viele Mieter attraktiver sein als einen größeren Betrag auf einmal, noch dazu zu einem Zeitpunkt, an dem üblichwerweise weitere Kosten anfallen, etwa für den Umzug.

Bestellerprinzip aus Vermietersicht

Wie wirkt sich das Bestellerprinzip für Vermieter aus? Wer bisher prinzipiell und ohne groß nachzudenken Makler beauftragt hat, wird sicherlich kurz innehalten und sich überlegen, welche Alternativen es gibt. Die naheliegendste ist natürlich, sich selbst einen Mieter zu suchen. Inwieweit das praktikabel ist, wird jeder Vermieter für sich selbst entscheiden müssen. Auch werden sich Vermieter intensiver damit befassen, welche Leistung ihnen „Ihr“ Makler eigentlich bietet.

Bestellerprinzip aus Maklersicht

Bei den Maklern wird das Bestellerprinzip voraussichtlich die Spreu vom Weizen trennen. Immobilienmakler werden noch besser kommunizieren müssen, worin ihre Leistung besteht und welchen Gegenwert sie für die vereinnahmte Provision bieten. Empfehlungen und guter Service werden noch wichtiger werden, da die Vermieter ihre Ansprüche hochschrauben werden, jetzt, da die eigene Anschrift im Rechnungskopf stehen wird. Das Image des Maklerberufs wird sich voraussichtlich wegen der zu erwartenden Marktbereinigung mittel- und langfristig verbessern.

Warum Sie uns „bestellen“ sollten

Wir sind Experten. In vielen Lebensbereichen beauftragen Sie Experten oder kaufen etwas, das von Experten produziert wurde. Kfz-Werkstatt, Arzt, Anwalt, Steuerberater, Handwerker. Sie können sich im Internet einlesen und sich selbst medikamentieren, sich vor niederen Gerichten selbst vertreten, Ihre Steuer selbst machen, Ihr Auto selbst reparieren, die Steckdosen selbst verlegen und Ihre Wohnung selbst vermieten.

All dies ist prinzipiell möglich und kann sich vordergründig sogar rechnen – wenn Sie viel Zeit haben, den Geldwert Ihrer Zeit als niedrig einschätzen, großes Interesse an der Materie haben und das Risiko des gänzlichen oder teilweisen Mißerfolgs sowie etwaige Haftungsrisiken nicht scheuen.

Was Sie sich jedoch auch in Hunderten von Stunden nicht aneignen können, ist Erfahrung, eine langjährige Ausbildung und ein Netzwerk an Kontakten.

Wenn Sie also abwägen, ob eine Beauftragung von uns oder der „Do-It-Yourself“-Ansatz besser für Sie ist, dann vergessen Sie nicht, folgendes in Ihre Rechnung mit einzubeziehen:

  • Wir werden mit hoher Wahrscheinlichkeit ein besseres Ergebnis für Sie erreichen, als Sie es selbst könnten. Sprich, solidere, problemfreiere, langfristigere Mietverhältnisse auf höherem Mietzinsniveau. Es ist Ihnen bei einer Zusammenarbeit mit uns natürlich unbenommen, auf Wunsch auch soziale oder sympathiebezogene Faktoren in die Mieterauswahl miteinzubeziehen.
  • Sie werden sehr viel Zeit sparen. Das Leben ist zu kurz, um sich aufwendig in Themen einzuarbeiten, mit denen Sie sich dann nie wieder oder nur alle 10 Jahre befassen.
  • Sie werden kein Geld für ineffiziente Werbung ausgeben. Hier holen Sie de facto direkt einen Teil des Geldes zurück, das Sie an uns zahlen.
  • Sie werden Ihre Nerven schonen. Aufregung kann was schönes sein, aber doch nicht in einer eher trockenen, vernunftbasierten und finanziell relevanten Angelegenheit wie der Vermietung Ihrer Immobilie.
  • Sie sind vor bösen Überraschungen gefeit. Wir regeln und orchestrieren den gesamten Ablauf für Sie und haben alles Nötige im Blick.

Denken Sie also in Ruhe nach und kontaktieren Sie uns jederzeit bei Fragen jeder Art rund um die Vermietung Ihrer Immobilie. Wir sind ein inhabergeführtes Unternehmen mit mehr als 20 Jahren Erfahrung und begleiten Sie seriös, kompetent und persönlich.

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